Sie haben das Recht, ein Unfall- und Schadengutachten nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall von einem Gutachter Ihrer Wahl erstellen zu lassen. Dies dient dazu, die Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallgegners gelten zu machen. Sie müssen nicht den Gutachter der Versicherung des Unfallverursachers akzeptieren, sondern können einen eigenen neutralen Gutachter beauftragen. Ab einer Schadenshöhe von ca. 750,00 € müssen die Kosten des Gutachters auch von der Versicherung (des Unfallverursachers) getragen werden.
Bei Fragen zum Vorgehen oder bei Unsicherheit bezüglich der Schadenshöhe z. B. ist der Schaden größer 750,00 €, entstehen Kosten für mich, etc., kontaktieren Sie mich gerne über das Kontaktformular, per Mail oder Telefon.
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